I. Vorbemerkung

Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit uns, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur insoweit wirksam vereinbart, wenn sie uns rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie den einzelvertraglichen sowie den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen und wir diese schriftlich bestätigt haben.

II. Bestellung

Sämtliche Bestellungen, die uns vom Käufer erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn es handelt sich um ein Bargeschäft. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.

III. Liefertermine

Die von uns genannten Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ von uns schriftlich bestätigt worden.

IV. Haftung für Mängel

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel uns unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns kann nur mit unserem vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücklieferungen, die ohne unser vorheriges Einverständnis erfolgen, werden nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge hat der Käufer zunächst das Recht von uns Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob Neulieferung der Sache oder Mangelbehebung stattfindet, treffen hierbei wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Bei unvollständigen Lieferungen oder Falschlieferungen oder wenn wir eine sonstige Pflicht (Nebenpflicht) in einer von uns zu vertretenden Weise verletzen, hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung der geschuldeten Ware oder zur Beseitigung der Pflichtverletzung zu setzen. Mehr als nur unerhebliche Fehlmengen liefern wir nach, soweit uns dies zumutbar ist. Ansonsten erteilen wir eine Gutschrift.

V. Haftung für Pflichtverletzung des Lieferanten im Übrigen

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung unsererseits Folgendes:
Der Käufer hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Schadensersatz, auch bei nicht rechtzeitiger Lieferung, kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Schadensersatz statt der Leistung sowie der Verzögerungsschaden sind auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht ist ausgeschlossen. Ist der Käufer für Umstände, die Ihn zum Rücktritt berechtigen würden, alle in oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

VI. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantie

Wir übernehmen bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.

VII. Preise

Die Preis berechnung erfolgt ab Sitz des Lieferanten in EURO zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

VIII. Rechnung/Zahlung

Sämtliche Lieferungen sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

IX. Eigentumsvorbehalt

Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen.(erweiterter Eigentumsvorbehalt). Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf die Ware aber im
Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen,
als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte , insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Käufer berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im
Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung angerechnet. In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns liegt nur dann auch ein Rücktritt vor, wenn wir dies zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt haben.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort wird der Sitz des Lieferanten vereinbart. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.